Wasser läuft durch den Balkon in die Wohnung darunter – ein Alptraum für jeden Hausbesitzer. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen zahlt eine Versicherung. Aber welche? Das hängt davon ab, was beschädigt wurde und wer schuld ist. Wir erklären, welche Versicherung wann zuständig ist.
Welche Versicherung zahlt was?
Bei einem Wasserschaden durch den Balkon kommen verschiedene Versicherungen in Frage:
| Versicherung | Zahlt für | Typische Fälle |
|---|---|---|
| Gebäudeversicherung | Schäden am Gebäude | Balkonplatte, Decke, Wände, Estrich |
| Hausratversicherung | Schäden am Inventar | Möbel, Teppiche, Elektrogeräte |
| Privathaftpflicht | Schäden bei Dritten | Wenn Sie den Schaden verursacht haben |
| Wohngebäudeversicherung (Vermieter) | Gebäudeschäden | Bei Mietwohnungen |
Gebäudeversicherung: Wann zahlt sie?
Die Gebäudeversicherung ist die wichtigste Versicherung bei Wasserschäden am Balkon:
Was ist versichert: Schäden am Gebäude selbst – also Balkonplatte, Decken, Wände, Estrich, fest verbaute Einrichtungen.
Typische Fälle:
- Wasser dringt durch undichte Abdichtung in die darunterliegende Wohnung
- Frostschäden an der Balkonplatte
- Schäden durch geplatzte Wasserleitungen auf dem Balkon
- Sturmschäden am Balkon
Achtung: Schäden durch mangelnde Instandhaltung sind oft nicht versichert! Wenn der Balkon schon lange undicht war und Sie nichts unternommen haben, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Hausratversicherung: Wann zahlt sie?
Die Hausratversicherung zahlt für Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum:
Was ist versichert: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Dekoration – alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.
Wichtig: Die Hausratversicherung zahlt nur für Ihren eigenen Hausrat. Wenn das Wasser in die Wohnung unter Ihnen läuft und dort Möbel beschädigt, ist die Hausratversicherung des Nachbarn zuständig – oder Ihre Haftpflicht.
Balkonmöbel: Möbel auf dem Balkon sind meist mitversichert, aber oft mit einer Begrenzung (z.B. 3% der Versicherungssumme).
Haftpflichtversicherung: Wann zahlt sie?
Die Haftpflichtversicherung kommt ins Spiel, wenn Sie für den Schaden verantwortlich sind:
Typische Fälle:
- Sie haben den Balkon unsachgemäß abgedichtet (DIY-Pfusch)
- Sie haben die Entwässerung verstopft (z.B. durch Blätter)
- Sie haben einen Mangel nicht gemeldet und der Schaden hat sich vergrößert
- Ihr Blumenkübel ist umgefallen und hat die Abdichtung beschädigt
Als Mieter sollten Sie unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung haben. Sie kostet nur wenige Euro im Monat und schützt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen.
Wasserschaden: So gehen Sie richtig vor
Bei einem Wasserschaden zählt schnelles Handeln:
- 1. Schaden begrenzen: Wasser abstellen, Möbel in Sicherheit bringen
- 2. Dokumentieren: Fotos und Videos vom Schaden machen
- 3. Versicherung informieren: Innerhalb von 1-3 Tagen melden
- 4. Gutachter abwarten: Bei größeren Schäden schickt die Versicherung einen Gutachter
- 5. Sanierung beauftragen: Erst nach Freigabe durch die Versicherung
- 6. Rechnungen aufbewahren: Alle Belege für die Abrechnung sammeln
Reparieren Sie nichts eigenmächtig, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat! Sonst riskieren Sie, dass die Versicherung nicht zahlt.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Manchmal lehnt die Versicherung die Zahlung ab. Das können Sie tun:
Gründe für Ablehnung:
- Mangelnde Instandhaltung (Schaden war vorhersehbar)
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- Schaden nicht im Versicherungsumfang
- Zu späte Meldung des Schadens
Legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie die Ablehnung von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen. Oft ist die Ablehnung nicht gerechtfertigt.
Häufig gestellte Fragen
Schnelle Hilfe bei Wasserschäden
Bei akuten Wasserschäden sind wir schnell vor Ort. Wir dokumentieren den Schaden fachgerecht und erstellen Kostenvoranschläge für Ihre Versicherung.